Es muss geprüft werden!

Sicherheitseinrichtungen (Flammenrückschlagsicherungen) sind in bestimmten Zeitintervallen, jedoch mindestens einmal jährlich entsprechend TRBS 1201 (Tabelle 2- bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen) oder DGUV-R 500 (Kap. 2.26 Punkt 3.27) durch eine geschulte und autorisierte Person nach landesspezifischen Vorschriften auf Dichtheit und Gasrücktritt zu prüfen.

Für die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Wir unterweisen Sie und Sie prüfen unabhängig und selbständig mit dem IBEDA Prüfgerät PVGD
    oder
  • Wir nennen Ihnen entsprechende IBEDA Händler bzw. Servicepartner in Ihrer Nähe
    oder
  • Sie senden die Sicherheitseinrichtungen zur Überprüfung an IBEDA und wir prüfen für Sie

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pruefen 2

Durch Flammrückschläge und durch Schmutzpartikel kleiner 100 µm (die z. B. mit dem Gas eingeleitet werden) setzt sich die Flammensperre mit der Zeit zu und die Durchflussleistung nimmt ab. Außerdem können die kleinen Schmutzpartikel, die durch den Eingangsfilter wandern, das Gasrücktrittventil beschädigen.

Video und weitere Informationen zur Prüfvorrichtung Modell PVGD