BAM Zertifizierung
Die BAM bietet heute für den ungeregelten Bereich folgende Zertifizierungsmöglichkeiten:
BAM geprüftes Produkt (Zertifizierungssystem I)
- Baumusterprüfung
- Keine vorgesehene turnusmäßige Überwachungsprüfung
- Keine Fertigungsstätten Überwachung
BAM geprüft und überwacht (Zertifizierungssystem IIa)
- Baumusterprüfung in Verbindung mit
- Turnusmäßige Überwachungsprüfung der Produkte anhand vom TÜV entnommener, vertraglich festgelegter Muster aus der Fertigungsserie
- Fertigungsstätten-Erstaudit (in der Regel einmalig im Zertifizierungszeitraum).
BAM geprüft und überwacht (Zertifizierungssystem IIb)
- Baumusterprüfung in Verbindung mit
- Keine Turnusmäßige Überwachungsprüfung der Produkte
- Fertigungsstätten-Erstaudit und weiterer turnusmäßiger Überwachung der Fertigungsstätte. Sicherstellung der Musterkonformen Fertigung durch Überwachung der betrieblichen Produktprüfung bzw. weiterer QS-Maßnahmen des Herstellers.
BAM geprüft und überwacht (Zertifizierungssystem IIa und IIb)
- Baumusterprüfung in Verbindung mit
- Turnusmäßige Überwachungsprüfung der Produkte anhand vom TÜV entnommener, vertraglich festgelegter Muster aus der Fertigungsserie
- Fertigungsstätten-Erstaudit und weiterer turnusmäßiger Überwachung der Fertigungsstätte. Sicherstellung der Musterkonformen Fertigung durch Überwachung der betrieblichen Produktprüfung bzw. weiterer QS-Maßnahmen des Herstellers.
IBEDA Produkte entsprechen nachweislich den nach der jeweiligen Norm geforderten Produkteigenschaften. IBEDA bietet als einziger Hersteller von Sicherheitseinrichtungen, Schlauchkupplungen und Hochdruckeinrichtungen durch eine freiwillige Zertifizierung BAM geprüft und überwacht (Zertifizierungssystem IIa und IIb) mit Fertigungsstätten Überwachung den Nachweis für höchste Produktqualität. Eine Übersicht der durch die BAM zertifizierten Firmen und Produkte kann auf der Homepage der BAM eingesehen werden.
Das letzte Fertigungsstätten-Audit durch die BAM- Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung für den gesetzlich nicht geregelten Bereich im freiwilligen Zertifizierungsbereich für Gasschweissgeräte fand im Juli 2014 statt.
IBEDA darf nach diesem positiven Fertigungsstätten-Audit, das von der BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin vergebenen BAM-Zertifizierungszeichen „BAM geprüft und überwacht" bzw. „Certified and under surveillance" für obige Produkte weiter verwenden. Alle zertifizierten Produkte werden einer 100% Funktionskontrolle unterzogen.
Die unter den folgenden Zertifizierungsnummern aufgeführten Produkte sind durch die BAM zertifiziert. Diese Zertifizierung ersetzt die früher geforderte Bauartzulassung nach der Acetylenverordung TRAC 207.
BAM/ZBA/007/03
- Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN ISO 5175-1
- Schlauchkupplungen mit selbsttätiger Gassperre nach EN 561
BAM/ZBF/006/15
- Automatische Schnellschlusseinrichtung SSE für Acetylen DIN EN ISO 15615
- Gasrücktrittventile RSV-E, RSV, RSVOF für Acetylen DIN EN ISO 15615
BAM/ZBF/007/15
- Merkblatt 034 „Sauerstoff“ (BGI 617) der BG RCI, Ausgabe 06/2010
- Liste der Armaturen, Schläuche und Anlagenteile zu M 034 „Sauerstoff“ (BGI 617) der BG RCI nach dem jeweils aktuellen Stand
- Das Zertifikat bezieht sich ausschließlich auf die Ausbrennsicherheit der Geräte im Sauerstoffbetrieb.
Weitere Informationen:
Unterschiede zwischen der BAM-Zertifizierung und Bauartzulassungen nach § 10 der Acetylenverordnung.
Die früher übliche Bauartzulassung erfolgt nicht mehr, seit die Acetylenverordnung zum 1. Januar 2003 mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft getreten ist. Die gesetzliche Grundlage für diese Bauartzulassungen besteht nicht mehr. Die Bauartzulassungen wurden von den zuständigen Landesbehörden ausgestellt. Basis hierfür waren die positiven Prüfberichte der BAM- Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, die für die Landesbehörden als Prüfinstitut tätig war. Diese Zulassungen waren nur in Deutschland für die Gasart Acetylen gültig.
In Europa fallen diese Produkte jetzt als druckhaltende Ausrüstungsteile in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU). Wenn die Geräte einen Anschlussdurchmesser von weniger als 25 mm haben, so wird für sie die gute Ingenieurpraxis verlangt und eine CE-Kennzeichnung ist nicht zulässig.
Um Herstellern die Möglichkeit zu geben, zu zeigen, dass ihre Produkte von einer unabhängigen Stelle geprüft und überwacht werden, bietet die BAM die Möglichkeit, ein BAM-Zertifikat zu erwerben.
BAM-zertifizierte Produkte sind folgendermaßen gekennzeichnet:
- mit dem BAM-Logo
- mit den Worten "BAM Geprüft und überwacht" oder "BAM Certified and under surveillance"
- mit der Zertifikatsnummer in der folgenden Form:
bis Oktober 2009 erteilte Zertifikate: "BAM/ZBA/XXX/YY"
ab November 2009 ausgestellte Zertifikate: "BAM/ZBF/XXX/YY"
darin bedeuten:
XXX – Zählnummer für das entsprechende Jahr und
YY – Jahr der Zertifizierung.