Allgemeine Geschäftsbedingungen

IBEDA Sicherheitsgeräte und Gastechnik GmbH & Co. KG

1. Auftragsbestätigung

Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Firma.

2. Lieferung und Lieferfrist

Die Ware läuft auf Gefahr des Bestellers ab Lager zuzüglich Verpackung auf dem für uns billigsten Weg. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin ist unverbindlich. Liefertermin ist der Zeitpunkt, an dem die Ware das Lager verlässt oder wir Versandbereitschaft mitteilen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen, einerlei, ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten liegen, und ohne Rücksicht auf Verschulden. Weitergehende Rechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder aus Verzug, stehen dem Käufer nicht zu. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Klarstellung aller technischen Einzelheiten sowie das Einhalten der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer voraus. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.

3. Gewährleistung, Haftung

a) Gewährleistungsverpflichtungen

aa) Wir leisten dem Besteller Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Ausführung und Funktion der von uns gelieferten Erzeugnisse bzw. der von uns erbrachten Werkleistungen.

Treten an den von uns gelieferten Erzeugnissen oder an den von uns erbrachten Werkleistungen innerhalb von zwölf Monaten (bei im Mehrschicht-Betrieb eingesetzten Erzeugnissen innerhalb von sechs Monaten), gerechnet vom Tage der Leistung an, infolge eines vor den vorgenannten Zeitpunkten liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, Fehler auf, durch die das Erzeugnis bzw. die Werkleistung unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, verpflichten wir uns nach unserem Ermessen zur kostenlosen Nachbesserung oder zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Teile durch neue Teile.

Die Feststellung solcher Fehler ist uns von dem Besteller unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Von den unmittelbar durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes bzw. die Material- und Lohnkosten für die Nachbesserung, einschließlich des Versandes zum günstigsten Frachttarif, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach der Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung unserer Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

Zur Vornahme aller von uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden Gewährleistungsmaßnahmen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls wir von unseren Gewährleistungspflichten frei werden.

Nur wenn wir nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Fehler selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der hierfür erforderlichen Kosten zu verlangen.

Für das Ersatzstück und/oder die Nachbesserungsarbeit beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate; sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist über das Erzeugnis bzw. die Werkleistung.

bb) Ist uns die Nachbesserung/Nachlieferung unmöglich oder kann der Fehler trotz zweimaliger Nachbesserungs-/Nachlieferungsversuche nicht behoben werden, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wobei die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme beträgt.

cc) Es wird keine Gewähr/Haftung übernommen für Fehler und Schäden, die aus Gründen entstanden sind, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits bzw. seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, insbesondere:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Benutzung, Verwendung oder Verarbeitung
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte
  • natürliche Abnutzung
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere Nichtbeachtung unserer Wartungsvorschriften)
  • ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe
  • mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund
  • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse

dd) Durch seitens des Bestellers oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Änderungen und/oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Erzeugnissen bzw. den erbrachten Werkleistungen werden wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen frei.

ee) Wird ein zu lieferndes Erzeugnis nach Meldung der Versandbereitschaft unsererseits nicht durch den Besteller abgerufen und zur Verfügung des Bestellers bei uns auf Lager genommen, beginnen die vorgenannten Gewährleistungsfristen mit Zugang der Meldung der Versandbereitschaft bei dem Besteller.

ff) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB, soweit sie auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller anwendbar sind, ergänzend.

Der Käufer hat von sich aus zu prüfen, ob das gelieferte Erzeugnis für den von ihm beabsichtigen Verwendungszweck geeignet ist.

Beanstandungen sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eingang des gelieferten Erzeugnisses möglich.

b) Haftung auf Schadenersatz

aa) Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst, sondern außerhalb von diesem am sonstigen Vermögen unseres Kunden auftreten, sind nur gegeben:

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer leitenden Angestellten
  • bei arglistigem Verschweigen von Mängeln,
  • bei einer Garantie, die jedoch nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Abgabe einer entsprechenden Garantieerklärung in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen vorliegt,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder
  • bei Schäden, die durch (einfache) Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, wenn und soweit  für solche Schäden unsere Betriebs- und/oder Produkthaftpflichtversicherung eintritt.

bb) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter sowie generell bei leichter Fahrlässigkeit, letzteren Falls jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

cc) Wählt unser Kunde nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des betreffenden Mangels zu. Verlangt er in einem solchen Falle Schadensersatz, verbleibt der Liefergegenstand beim Kunden; der Schadensersatz beschränkt sich hierbei auf die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert des mangelhaften Liefergegenstandes.

dd) Ansprüche sind ausgeschlossen.

Beanstandungen sind nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware möglich. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die von uns hergestellten Erzeugnisse werden unter der Voraussetzung verkauft, dass die Käufer von sich aus prüfen, ob das Produkt für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Für Verluste, Schäden oder sonstige Kosten, die entweder unmittelbar oder mittelbar aus der Verwendung des Produktes oder der Unfähigkeit, es zu verwenden entstehen, sind wir nicht verantwortlich zu machen.

Wir leisten dem Besteller Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Ausführung und Funktion der von uns gelieferten Erzeugnisse bzw. der von uns erbrachten Werkleistungen und übernehmen unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche (unbeschadet der Ansprüche gemäß nachfolgendem Buchstaben b) insoweit folgend:

4. Auftragsstorno

Werden Aufträge durch den Auftraggeber storniert, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung aufgelaufenden Kosten in voller Höhe zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus deren Weiterveräußerungen werden zur Sicherung unserer Forderung an uns abgetreten.

6. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist uns freigestellt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, dass wir am Fälligkeitstag über den Rechnungsbetrag verfügen können.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die aus dem Vertragsverhältnis beiderseits zu erbringenden Leistungen ist für beide Vertragsteile einheitlich unser Firmensitz in Neustadt/Wied. Gerichtsstand ist bei dem Amtsgericht Linz bzw. dem Landgericht Koblenz. Die vorstehenden Vereinbarungen gelten nicht, wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

8. Schlussbestimmung

Änderung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie der zwischen uns und dem Besteller abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform, dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst.

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie der mit unserem Kunden abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen berühren nicht deren Wirksamkeit im Ganzen.

Anstelle der Unwirksam-Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt oder was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Sämtliche zwischen den Bestellern unserer Firma abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alle von diesen Verkaufsbedingungen und unseren Auftragsbestätigungen abweichenden Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich und ordnungsgemäß bestätigt sind.