Gasdichtheit von Sicherheitseinrichtungen

Leckrate

Leckrate – Begriffsbestimmung

Die Dichtheit bzw. die Leckrate oder Leckagerate ist das Maß für die Stoffmenge, die pro Zeiteinheit in die Apparatur einströmt. Komprimierte Gase werden über das Produkt aus Druck und Volumen bei gegebener Temperatur definiert. Daher wird die Leckrate "Q=" meist mit der Einheit "mbar x l/s" angegeben, doch können grundsätzlich alle Durchflussleistungs- und Massendurchsatzeinheiten verwendet werden.

Definition:

Ein Volumen von 1 Liter enthält bei 1 bar Druck genau 1000 cm³ Gas. Strömt nun pro Sekunde genau 1 cm³ durch ein Leck, sinkt der Druck in jeder Sekunde um 1 mbar. Somit beträgt die Leckrate 1 mbar x l/ s.

Als Formelzeichen der Leckrate wird meist Q oder QL verwendet. Folgende Maßeinheiten werden typischerweise für die Leckrate verwendet:

Formel

Eine Leckrate von 1 Pa·m3/s ist gegeben, wenn in einem abgeschlossenen evakuierten Behälter mit dem Volumen von einem Kubikmeter der Druck in einer Sekunde um ein Pascal ansteigt.

Äußere und innere Gasdichtheit gemäß DIN EN ISO 5175-1

Äußere Gasdichtheit

Die äußere Gasdichtheit muss der in der EN 29090 beschriebenen Dichtheit entsprechen. Die zulässige Leckrate beträgt 8cm³/h oder 0,002222 mbar x l/s. Die Prüfungen sind mit dem maximal zulässigen Betriebsdruck der Sicherheitseinrichtungen durchzuführen.

Innere Gasdichtheit (Gasrücktrittprüfung)

Bei der inneren Gasdichtheit darf die Leckrate 50 cm³/h oder 0,013888 mbar x l/s bei Armaturen mit einem inneren Anschlussdurchmesser von 11 mm oder 0,41 d² bei größeren Durchmessern nicht überschritten werden. Der Prüfdruck für die Gasrücktrittprüfung ist 0 – 30 mbar.